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Kieferorthopädie
mit Herz & Kompetenz
– weil Lächeln verbindet!



Zahnarztpraxis Thomas Schopf – Leibnitz, Südsteiermark

Vertragsarzt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und anerkannt bei allen Sozialversicherungsträgern (SVS, BVAEB)



Über unsere Praxis

Wir sind ein engagiertes Team rund um Zahnarzt Thomas Schopf und begleiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Südsteiermark auf ihrem Weg zu einem gesunden Biss und einem strahlenden Lächeln.

In unserer Praxis verbinden wir medizinische Kompetenz mit modernster Technik – und legen dabei besonderen Wert auf eine persönliche und einfühlsame Betreuung. Uns ist wichtig, dass sich kleine wie große Patient:innen bei uns vom ersten Termin an wohlfühlen.

Als Vertragspartner der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) können wir in vielen Fällen die Behandlung direkt über die Krankenkasse abrechnen. 

👩‍⚕️👨‍⚕️ Unser Team stellt sich Ihnen gerne vor – mit viel Erfahrung, Herz und einem Lächeln.

📌 Wer braucht eine Zahnspange? Background asset

📌 Wer braucht eine Zahnspange?

Ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist, wird nach dem IOTN-Index (Index of Orthodontic Treatment Need) beurteilt.

  • IOTN 1–2 → kaum oder geringer Bedarf → meist keine Kostenübernahme
  • IOTN 3 → mittlerer Bedarf → abhängig von Krankenkasse teils Zuschüsse
  • IOTN 4–5 → großer/sehr großer Bedarf → Kostenfreie Behandlung bis 18 Jahre bei ÖGK, SVS, BVAEB

Typische Fälle für volle Kostenübernahme:

✔️ starker Überbiss (> 6 mm)
✔️ Kreuzbiss oder offener Biss
✔️ Nichtanlage von Zähnen
✔️ schwere Engstände oder Platzmangel

🧒 Ab wann behandeln?

🧒 Ab wann behandeln?

  • Frühbehandlung (5–9 Jahre): bei ausgeprägten Fehlstellungen (Kreuzbiss, großer Überbiss, offene Bisse).
  • Hauptbehandlung (ab ca. 12 Jahren): meist mit festsitzender Spange, sobald die bleibenden Zähne durchgebrochen sind.
  • Erwachsene: Behandlung jederzeit möglich – je nach Befund Zuschüsse oder Selbstzahler.

Kosten & Krankenkassen

Kostenübernahme bei Zahnspangen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre – IOTN 4–5:
Bei schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen ist in der Regel eine vollständige Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungsträger wie ÖGK, SVS oder BVAEB möglich.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre – IOTN 3:
Bei mittleren Fehlstellungen gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Zuschüsse:
ÖGK / SVS: meist kleiner Zuschuss
BVAEB: häufig höherer Zuschuss, teilweise wird ein großer Teil der Kosten übernommen

Erwachsene ab 18 Jahren:
Bei schweren Fehlstellungen, insbesondere IOTN 4–5, sind teilweise Zuschüsse möglich. Bei leichten oder mittleren Fehlstellungen handelt es sich meist um eine Privatleistung.

Private Behandlung / Wahlkieferorthopädie:
Bei Behandlung durch eine Wahlkieferorthopädin oder einen Wahlkieferorthopäden ist – nach vorherigem Antrag – eine Kostenerstattung von bis zu 80 % des Kassentarifs möglich.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin

📝 Ablauf in unserer Praxis


1. Beratung & Untersuchung
1. Beratung & Untersuchung

Wir schauen uns die Zähne und den Kiefer genau an und erklären, ob und warum eine Zahnspange notwendig ist. Alles ganz in Ruhe und kindgerecht.

2. Diagnose & Planung
2. Diagnose & Planung

Mit Abdrücken, Fotos und Röntgen machen wir uns ein genaues Bild. Danach besprechen wir gemeinsam, welche Zahnspange am besten passt und wie lange die Behandlung ungefähr dauert.

3. Behandlung
3. Behandlung

Die Zahnspange wird eingesetzt – entweder festsitzend oder herausnehmbar. Bei regelmäßigen Terminen kontrollieren wir den Fortschritt und passen alles an.

4. Ergebnis sichern
4. Ergebnis sichern

Wenn die Zähne schön gerade sind, helfen Retainer (durchsichtige Schienen oder kleine Drähte), das neue Lächeln dauerhaft zu bewahren.

✅ Ihr Vorteil bei uns

Vertragspartner der ÖGK – keine Vorabbewilligung nötig


Erfahrung mit allen Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB)


Moderne, sichere Methoden & Persönliche Betreuung in Leibnitz